jedenfalls liest es sich so, wenn man die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) / 2126-1-16-G liest. Ein pdf davon fand sich auf der Seite der Handwerkskammer Schwaben. Aber.. diese ich noch nicht veröffentlicht. Vor der offiziellen Bekanntmachung, gilt diese nicht. Weder vor und auch nicht nach dem 08.03.2021. Es ist